Verhinderungspflege
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Gesetzestext: SGB XI §39
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Leistungshöhe: 1.612,-€ / Jahr und max. 6 Wochen / Jahr
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Der Leistungsbetrag kann um 50% (806,-€) aus Mitteln der Kurzzeitpflege erhöht werden
Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
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Personen, die seit min. 6 Monaten eine Pflegegrad (2,3,4,5) haben
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Personen mit Pflegegrad 1 haben KEINEN Anspruch auf Verhinderungspflege
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Zudem müssen diese Personen mind. punktuell (z.B. an den Wochenenden) bei den Angehörigen zu Hause sein und zudem muss (anteiliges) Pflegegeld bezahlt
werden.
Wofür kann die Verhinderungspflege genutzt werden?
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Zur Entlastung oder bei Verhinderung der Pflegeperson, kann das Budget der Verhinderungspflege für eine Ersatzpflegekraft genutzt werden.
Wie und wo wird Verhinderungspflege beantragt?
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Vor Inanspruchnahme einen formlosen Antrag an die Krankenkasse senden. Ein Antragsformular können Sie sich in unserem Download herunterladen.
Was passiert mit der Zahlung des Pflegegeldes, wenn die Verhinderungspflege genutzt wird?
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Bei Inanspruchnahme wird das Pflegegeld entsprechend dem Zeitraum zur Hälfte weiter gezahlt.
Welche Besonderheiten gibt es?
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Nach einem Einzelurteil wird Verhinderungspflege auch bei betreuten Auslandsreisen gezahlt.