Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen

 

  • Gesetzestext: SGB XI §45b
  • Leistungshöhe: 125,-€ / Monat

 

Wer hat Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen?

  • Personen, bei denen eine Einschränkung der Alltagskompetenz vorliegt
  • Personen mit dem Pflegegrad 1-5

 

Wofür können die zusätzliche Betreuungsleistungen genutzt werden?

  • Für Betreuungsleistungen (z.B. Freizeitmaßnahmen), die von einem für die zusätzlichen Betreuungsleistungen anerkannten Anbieter durchgeführt werden.

 

Welche Besonderheiten gibt es?

  • ANDERS-REISEN ist für niedrigschwellige Betreuungsangebote nach §45b Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 SGB XI anerkannt.