Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
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Gesetzestext: SGB XI §45b
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Leistungshöhe: 125,-€ / Monat
Wer hat Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen?
- Personen, bei denen eine Einschränkung der Alltagskompetenz vorliegt
- Personen mit dem Pflegegrad 1-5
Wofür können die zusätzliche Betreuungsleistungen genutzt werden?
- Für Betreuungsleistungen (z.B. Freizeitmaßnahmen), die von einem für die zusätzlichen Betreuungsleistungen anerkannten Anbieter durchgeführt werden.
Welche Besonderheiten gibt es?
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ANDERS-REISEN ist für niedrigschwellige Betreuungsangebote nach §45b Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 SGB XI anerkannt.