1. Anmeldung und Vertragsabschluss

Mit der Reise-Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter ANDERS-REISEN GmbH den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des Reiseveranstalters zustande, die unverzüglich nach Vertragsabschluss dem Kunden ausgehändigt wird. Die Anmeldung kann nur schriftlich erfolgen. Die Anmeldungen werden nach zeitlichem Eingang bearbeitet.

 

2.      Bezahlung

Mit dem Zugang der Anmeldebestätigung erhalten Sie von uns eine Rechnung. Den Rechnungsbetrag überweisen Sie bis spätestens 14 Tage vor Anmeldeschluß der jeweiligen Reise mit Angabe der Rechnungsnummer und des Teilnehmernamens auf das in der Rechnung genannte Konto der ANDERS-REISEN GmbH.

 

3.      Leistungen

Der Umfang der Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Reisebestätigung unter Berücksichtigung der Ausschreibung im Prospekt. Die im Prospekt enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende selbstverständlich informiert wird. Nebenabreden, die den Umfang dieser vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung durch den Reiseveranstalter.

 

4.      Rücktritt durch den Reisenden

Der Reisende kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Es ist Schriftform erforderlich. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück bzw. tritt der Reisende ohne vom Vertrag zurückzutreten, eine Reise nicht an, so ist der Veranstalter berechtigt, Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen zu verlangen.

Diese beträgt in % des Reisepreises:

·         6 Monate bis 8 Wochen vor Reiseantritt: 20%

·         8 Wochen bis 31 Tage vor Reiseantritt: 50%

·         30 bis 16 Tage vor Reiseantritt: 70%

·         15 bis 2 Tage vor Reiseantritt: 90%

·         1 Tag vor Reiseantritt: 100%

Bis zum Reiseantritt kann der Reisende eine Ersatzperson stellen. Dies bedarf der Schriftform und ist vom Reiseveranstalter im Einzelnen zu genehmigen.

 

5.      Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass er Reisen für Menschen mit Behinderung durchführt. Toleranz und Einfühlungsvermögen in die Reisegruppe, sowie genaue, vollständige und richtige Angaben vom Reisenden (bzw. seinem gesetzlichen Vertreter) beim Anmeldeverfahren (Anmeldeformular und Teilnehmerbogen) werden vorausgesetzt. Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen.

 

a)      Ohne Einhaltung einer Frist

Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen. Die durch die Kündigung verursachten Zusatzkosten (z.B. Bereitstellung einer Begleitperson bei Rückreise) werden vom Reisenden getragen.

 

b)      Bis zwei Wochen vor Reiseantritt

Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, die der Reiseveranstalter nach freiem Ermessen festsetzen kann. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführbarkeit der Reise in Kenntnis zu setzen und ihnen den Rücktritt zu erklären. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis zurück, ein weiterer Anspruch besteht nicht.

 

6.      Haftung des Reiseveranstalters

Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

Die gewissenhafte Vorbereitung; die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger; die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern der Reiseveranstalter nicht gemäß Ziff. 3 vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat; die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglichen vereinbarten Reiseleistungen.

 

7.      Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen gelten und in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.

 

8.      Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. Schäden möglichst gering zu halten. Der Reisende ist verpflichtet, Maßnahmen zur Behebung einer evtl. Störung mit der Reiseleitung abzusprechen. Unterlässt der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

 

9.      Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.

 

10.  Gerichtsstand und Verjährung

Gerichtsstand ist Landshut. Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen muss der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise dem Reiseveranstalter geltend machen. Alle Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren 3 Monate nach Ende der Reise.

 

11.  Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

 

12.  Insolvenzabsicherung

Die ANDERS-REISEN GmbH ist gemäß §§ 651 BGB gegen Insolvenz abgesichert. Der Versicherer ist die Generali Versicherung AG, die wir über die Touristik Assekuranz Service GmbH anbieten. Die Sicherungsscheine werden mit den Reisedokumenten zugesandt.

 

13.  Reiseversicherungen und Reiserücktrittskoten-Versicherung

Unser Versicherer ist die Europäische Reiseversicherung AG, die wir über die Touristik Assekuranz Service GmbH anbieten. Maßgeblich sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen der Europäischen Reiseversicherung AG.

Bei Erhalt von Finanzierungshilfen ist der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung erforderlich, da die Finanzierungshilfe bei Nichterbringung der Reiseleistung nicht gewährt werden kann.

Bei der Stornierung, z.B. aus Krankheitsgründen, wird immer der Gesamtpreis als Berechnungsgrundlage genommen, d.h. auch die Betreuungsleistung, die sonst über die Finanzierungshilfe abgedeckt ist, fällt bei einer Stornierung an.

 

14.  Einwilligungserklärung Fotoaufnahmen

Im Rahmen unserer angebotenen Reisen und Freizeitmaßnahmen, werden von Mitarbeitern der ANDERS-REISEN GmbH im Verlauf der Maßnahmen Fotos der Teilnehmer erstellt. Diese Fotos kann die ANDERS-REISEN GmbH zu Werbezwecken auf der Internetseite http://www.anders-reisen-info.de sowie in unseren regelmäßig erscheinenden Reiseprospekten verwenden. Die Veröffentlichung erfolgt auf unbestimmte Zeit. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Fotos im Internet von beliebigen Personen abgerufen werden können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Fotos von disen Personen weiterverwertet werden oder weiteren Personen zugänglich gemacht werden. Diese Einwilligung ist Teil der allgemeinen Geschäftsbedingungen und gilt verbindlich ab dem Datum der Unterschrift. Die Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Ihen Widerspruch können Sie formlos an die ANDERS-REISEN GmbH wenden.

 

15.  Veranstalter

ANDERS-REISEN GmbH

Amtsgericht Landshut HRB 11123

Persönlich haftender Gesellschafter: Armin Baumgartner

Geschäftsführer: Armin Baumgartner

 Von Prachbeck-Str. 6; 84364 Bad Birnbach

Telefon: 08561-983737